Definition of Einfacher dienst

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Einfacher Dienst
Der einfache Dienst ist die unterste Laufbahn innerhalb des Beamtenrechts. Grundvoraussetzung für die Erlangung eines Amtes des einfachen Dienstes ist der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss.

Bis 1939 wurde die Laufbahn als unterer Dienst bezeichnet.

Dem einfachen Dienst sind die Besoldungsgruppen A 2 bis A 6 zugeordnet. Die Besoldungsgruppe A 1 war dies früher ebenfalls, ist jedoch Ende der 1980er Jahre weggefallen. Die Besoldungsgruppen A 1 war nur noch für die niedrigsten Mannschafts-Dienstgrade vorgesehen (inzwischen auch hier A 3). Als Soldaten gehören sie aber nicht zu den Beamten und daher auch nicht zum einfachen Dienst.


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