Alarm- und Ausrückeordnung
Eine Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) enthält Grundregeln für die Alarmierung von Alarmfällen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Sie ist wichtig für die Gefahrenabwehr und den Katastrophenschutz. Dabei wird einem so genannten „Alarmstichwort“ und einer so genannten „Alarmstufe“ eine Kette von „Alarmreaktionen“ zugeordnet (z. B. „Feuer 3“).
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